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E575 GmbH
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Zuckerfreie ProdukteWir verwenden in unseren eigenen zuckerfreien Bonbons und Rezepten Aspartam, in Kombination mit anderen zugelassenen Süssungsmitteln.
In Europa und der Schweiz sind dies: Saccharin, Cyclamat, Aspartam, Acesulfam-K, Thaumatin, Neohesperidin C, Sucralose, Acesulfam-Aspartamsalz. Je nach Produkt werden diese Süssungsmittel in einer für den Menschen unbedenklichen Dosis in die Rezepturen eingemischt. Mit unseren zuckerfreien Produkten wie Werbebonbons, zuckerfreie Gummibärchen oder unseren zuckerfreien Pfefferminztabletten haben Sie also ein unbedenkliches Produkt, welches Sie für Ihre Werbung als Werbemittel jederzeit unbedenklich einsetzen können. Alle unsere Rezepturen werden ständig von unserem internen Labor geprüft und durch unsere Qualitätsstandards wie BRC zertifiziert. Aspartam ist ein synthetisch hergestellter Süssstoff, der die zwei Aminosäuren Asparaginsäure und Phenylalanin enthält. Aspartam ist 180-200mal süsser als Zucker. Aspartmam wird in zuckerfreien Süssigkeiten als Zuckeraustauschstoff eingesetzt. Aspartam wurde 1965 durch Zufall von James M. Schlatter, einem Chemiker des pharmazeutischen Unternehmens G.D. Searle & Company entdeckt. Erste Verträglichkeitsuntersuchungen führten zu einem nicht eindeutigen Ergebnis und mündeten in eine Debatte darüber, ob Aspartam bei Ratten krebserregend wirken kann. Die für die Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen verantwortliche amerikanische Behörde Food and Drug Administration (FDA) lehnte eine Zulassung von Aspartam deshalb mehrere Jahre lang ab. 1980 hatte sich ein Untersuchungsausschuss der FDA, der aus unabhängigen Beratern gebildet wurde, mit der Frage zu befassen, ob Aspartam Gehirntumore auslösen kann. Der Ausschuss verneinte dies, lehnte jedoch eine Zulassung aufgrund der offenen Frage der Karzinogenität in Ratten ab. 1981 erhielt die G.D. Searle & Company von der FDA eine Zulassung für Aspartam (NutraSweet). Arthur Hull Hayes, der Vorsitzende der FDA, veranlasste zunächst die Zulassung von Aspartam in Trockenprodukten, wobei er sich auf eine japanische Studie berief, die dem Untersuchungsausschuss noch nicht zur Verfügung gestanden hatte, sowie die Aussagen einer Expertengruppe wurde Aspartam auch für die Verwendung in kohlensäurehaltigen Getränken und 1993 für die Verwendung in sonstigen Getränken, Back- und Süßwaren zugelassen. Seit 1996 unterliegt es in den USA keinen Verwendungsbeschränkungen mehr. Searle hielt ein Patent auf Aspartam und vermarktete es unter dem Handelsnamen NutraSweet. 1985 wurde Searle von dem Unternehmen Monsanto übernommen, welches die Süßstoffproduktion unter dem Namen NutraSweet Company als selbstständigen Unternehmensteil fortführte und im Jahr 2000 wieder abstieß. Die NutraSweet Company gehört heute dem privaten Investmentfonds J.W. Childs Equity Partners II L.P. Da das Patent bereits 1992 abgelaufen ist, wird der weltweite Aspartam-Markt heute von verschiedenen Wettbewerbern versorgt. In Deutschland wurde Aspartam am 13. Juni 1990 gemäß der Zusatzstoffzulassungsverordnung zugelassen. Behörden wie die britische Food Standards Agency, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und die US-amerikanische Food and Drug Administration sind dafür verantwortlich, den Zusammenhang zwischen Lebensmitteln und gesundheitlichen Auswirkungen zu überwachen und Forschungsarbeiten in Auftrag zu geben, wenn berechtigter Zweifel besteht. Der Lebensmittelausschuss der EU (European Scientific Committee on Food) zeigte sich 1988 von der Sicherheit von Aspartam überzeugt. Die Food Standards Agency nimmt öffentliche Bedenken sehr ernst und drängte somit den Lebensmittelausschuss der EU im Jahr 2002 dazu, eine weitere Prüfung anhand von über 500 Berichten vorzunehmen. Basierend auf biochemischen und klinischen Daten und Verhaltensforschung kam sie zu dem Schluss, dass die akzeptable tägliche Aufnahme von 40mg/kg/Tag Aspartam völlig unbedenklich ist – mit der Ausnahme von Menschen mit Phenylketonurie. Quelle: Wikipedia E575 GmbH |
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