Allgemeine Geschäftsbedingungen

E575 GmbH - AGB


1. Geltungsbereich der Bedingungen

1.1 Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
1.3. Mit geltende Produktehinweise finden Sie auf den Produkteeigenschaften auf der Auftragsbestätigung.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Eine allfällige mündliche, unentgeltliche Beratung erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ausserhalb jeglicher Verpflichtung. Wir übernehmen bezüglich inhaltlicher Richtigkeit einer mündlichen Beratung keinerlei Haftung.
2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Korrekturabzüge, Farben, Filme, Masse, Produktions- und Handwerkszeuge, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten wie Voarabmuster und Musterstempel etc. für Lettershops und Sonderanfertigungen aller Art sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Unsere Gewichtsangaben sind ungefähre Angaben. Bei Sonderformen wird keine Haftung für das gegossene Sujet bezüglich Ansichts- und Darstellungsqualität übernommen. Mehr- oder Minderlieferungen sind technisch bedingt und zulässig - siehe dazu Punkt 6.5.
2.3 Unsere Angebote verstehen sich ohne Nebenkosten, ab Werk und exklusiv Mehrwertsteuer. Alle anderen Abmachungen benötigen die schriftliche Zustimmung unsererseits.
2.4 Ist die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers nicht mehr gegeben oder entstehen Zweifel hieran, so können wir vom Vertrag insgesamt oder zum Teil zurücktreten, es sei denn, der Käufer leistet den gesamten Betrag im Voraus.

3. Muster

3.1 Wir haben das Urheberrecht und das geistige Eigentum an allen dem Käufer übersandten Mustern. Dies gilt auch dann, wenn die Muster vom Käufer bezahlt werden.
3.2 Sofern der Käufer aufgrund unserer Bemusterung den Auftrag durch einen anderen Hersteller ausführen lässt, verpflichtet sich der Käufer, den uns entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen behalten wir uns vor.

4. Formen, Filme, Zeichnungen

4.1 Werkzeuge aller Art, Formen, Filme, Clichés, Daten, Zeichnungen, Produktions- und Handwerkszeuge, Musterstempel etc. für Sonderanfertigungen aller Art bleiben unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn sich der Käufer an den Herstellungskosten beteiligt bzw. diese voll getragen hat. Die aus den vom Käufer zur Verfügung gestellten Unterlagen gewonnenen Druckdaten bleiben unser Eigentum.
4.2 Sonderanfertigungen der Gipsstempel (Sonderformen) bleiben für den Kunden für den Zeitraum von 24 Monaten ab Ablieferung des Auftrages geschützt und werden nicht für andere Kunden verwendet.
4.3 Sonderformen werden 24 Monate bei uns aufbewahrt, gerechnet ab Rechnungsstellung des Auftrages und können ohne dass hierfür die Zustimmung des Kunden erforderlich ist, entsorgt oder anderweitig verwendet werden. Digitale Daten und/oder Clichés werden/können nach 24 Monaten, ohne dass hierfür die Zustimmung des Kunden erforderlich ist, gelöscht bzw. entsorgt werden.
4.4. Der Käufer erklärt sein Einverständnis zur Speicherung seiner Daten in unserer EDV-Anlage und zur Nutzung der Daten für die Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung.

5. Korrekturabzüge, Druck

5.1 Das übermittelte Gut zum Druck gilt als verbindliche Druckvorlage. Der Auftrag wird von uns ohne gegenteiligem Einspruch entsprechend ausgeführt. Spätere Mängelrügen des Käufers sind ausgeschlossen.
5.2. Die Produktedeklaration wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Es liegt im Ermessen und in der Verantwortung des Kunden, ob und wie er den Deklarationstext in die Grafik einbaut. Für Schreibfehler (insbesondere bei Fremdsprachen) oder fehlerhafte Angaben wird keine Haftung übernommen.
5.3 Farb- und Bildstand-Abweichungen von +/-10% sowie Passerdifferenzen bis 0.1mm sind technisch bedingt und müssen akzeptiert werden. Auf Folien wird bei einem Vollflächendruck ein Clichéstoss sichtbar. Bei Dosen können Haarrisse auftreten.
5.4 Geringfügige Farbtoleranzen sind technisch bedingt und zulässig. Bei Digitaldruck werden die Farben aus den Druckdaten gelesen und sind nicht farbverbindlich mit dem Gut zum Druck. Es wird keine Haftung bezüglich Farbechtheit im Digitaldruck übernommen.

6. Preise

6.1 Massgebend und verbindlich sind nur die in unserer Auftragsbestätigung aufgeführten Preise.
6.2 Die Preise verstehen sich netto, ab Werk Lengnau, zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
6.3 In den Preisen sind keine Gestaltungskosten enthalten. Die Kosten für Gestaltungsvorschläge, Entwürfe etc. sind vor Auftragsvergabe mit uns zu vereinbaren. Wir behalten uns vor, Gestaltungs- und Entwurfskosten in Rechnung zu stellen.
6.4 Wir haben das Urheberrecht und das geistige Eigentum an allen Entwurfs- und Geschäftsvorschlägen, auch wenn wir das Logo des Kunden verwendet haben. Vergibt der Kunde unter Verwendung unseres Entwurfs- oder Gestaltungsvorschlages den Auftrag anderweitig, behalten wir uns das Recht vor, den uns entstandenen Schaden geltend zu machen. Wir sind nicht verpflichtet, unsere Entwürfe auszuhändigen.
6.5 Wir sind berechtig, Mehr- oder Mindermengen auszuliefern und entsprechend zu verrechnen. Bei allen Werbe-, und Portionenbeutel: ab 5'000 Nutzen 20%, ab 10'000 Nutzen 15%, ab 15'000 Nutzen 10%, ab 100'000 Nutzen 5% zu überliefern bzw. zu unterliefern. Bei Werbebonbons: ab 25'000 Nutzen 20%, ab 50'000 Nutzen 10%, ab 100'000 Nutzen 5% zu überliefern bzw. zu unterliefern. Bei allen anderen Artikeln können wir bis maximal 10% überliefern bzw. bis zu 10% unterliefern. Alle Überlieferungen oder Unterlieferungen sind produktionstechnisch bedingt und geben dem Käufer kein Recht auf Nacherfüllung oder vom Vertrag zurückzutreten.
6.6. Bei Früchtebestellungen gelten die jeweiligen Tagespreise. Mögliche Preisangaben zur Offerte sind unverbindlich und gelten immer nur als ungefähre Preise.
6.7. Mehraufwand für Teillieferungen werden mit 10% vom Rechnungsbetrag erhoben bzw. 5% ab Warenwert CHF 5'000.- und 3% ab Warenwert CHF 10'000.-. Bei Teillieferungen wird das gesamte Verpackungsmaterial bei Erstauslieferung verrechnet!

 

7. Liefer- und Leistungszeit

7.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.
7.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Maschinenschaden, höherer Gewalt oder Ereignissen, die uns eine Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Auflagen usw. - auch wenn diese bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten), haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung und die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
7.3 Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag insgesamt oder vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.
7.4 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

8. Gefahrübergang

8.1 Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Etwaige Transportschäden können nur beim Zusteller (Post, Bahn, Spediteur usw.) geltend gemacht werden.
8.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Firma übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
8.3 Dem Käufer steht frei, uns eine Spedition zu benennen. Sofern keine Spedition für den Transport vom Käufer bestimmt wird, wird der für uns tätige Spediteur beauftragt.
8.4 Es können keine Ansprüche für zu spät gelieferte Waren per Kurier oder Camion geltend gemacht werden.

9. Gewährleistung, Haftung

9.1 Unsere Waren sind verderblich. Es wird ausschliesslich frische Ware geliefert. Die von uns genannte Haltbarkeitsdauer gilt nur bei sachgemässer Lagerung.
9.2 Mängelrügen sind bis spätestens 10 Werktage nach Erhalt der Ware schriftlich uns gegenüber geltend zu machen. Im Falle berechtigter Beanstandungen sind wir zur Nacherfüllung berechtigt. Bei Beanstandungen muss uns der Käufer mindestens 10% der Ware aus dieser beanstandeten Lieferung vorlegen.
9.3. Durch falsche Lagerung verdorbene oder vom Datum abgelaufene Ware kann weder vergütet noch ersetzt werden.

10. Zahlungen

10.1 Soweit nicht anders vereinbart, werden unsere Rechnungen 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig oder auf Vorauskasse bei Privatpersonen und Auslandlieferungen.
10.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
10.3 Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach oder werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so wird die gesamte Restschuld des Käufers zur Zahlung fällig.
10.4 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben, oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Die Abtretungen von Forderungen des Käufers gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung ausgeschlossen.
10.5. Die Lieferadresse muss der Rechnungsadresse entsprechen.
10.6. Sollte die Bestell- und Rechnungsadresse voneinander abweichen, wird eine schriftliche Bestätigung vom Kunden verlangt.

11. Impressum

11.1 Auf den von uns hergestellten Erzeugnissen können wir in geeigneter Weise auf unsere Firma hinweisen. Die von uns produzierten Artikel und Produkte können wir für eigene Werbezwecke verwenden und an Dritte weitergeben.

12. Rücktritt vom Kauf, Rücksendung

12.1 Ein Rücktritt vom Kauf bzw. eine Rücksendung ist ausschliesslich nach schriftlicher Genehmigung durch den Kundendienst gestattet.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

13.1 Für diese Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Käufern und uns gilt das Schweizer Recht.
13.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist Bad Zurzach/AG ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

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